Allgemeine Geschäftsbedingungen der bracketlab GmbH
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsbeziehung zwischen der bracketlab GmbH (im Folgenden „bracketlab“) und dem jeweiligen Vertragspartner (im Folgenden „Kunde“). Sie gelten für alle Leistungen und Lieferungen von bracketlab, soweit keine ausdrücklich abweichenden Vereinbarungen in Textform getroffen wurden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, bracketlab hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) bracketlab erbringt Dienstleistungen, wie sie im jeweiligen Angebot spezifiziert sind. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.
(4) Die AGB gelten für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen bracketlab und dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Leistungen von bracketlab
(1) bracketlab erbringt die im jeweiligen Angebot spezifizierten Dienstleistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach dem jeweils allgemein anerkannten Stand der Technik.
(2) Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
(3) Sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders vereinbart, übernimmt bracketlab keine Garantie für das Erreichen bestimmter wirtschaftlicher oder technischer Erfolge. Die Verpflichtung von bracketlab beschränkt sich auf die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen.
3. Einsatz von Personal und Subunternehmern
(1) bracketlab setzt für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziertes und kompetentes Personal ein.
(2) bracketlab ist berechtigt, Subunternehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten einzusetzen. Dabei stellt bracketlab sicher, dass die gesetzlichen, behördlichen und vertraglichen Bestimmungen eingehalten werden. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglichen Leistungen bleibt bei bracketlab.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung für die Leistungen von bracketlab richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Sämtliche Preise und Pauschalen verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern anfallend.
(2) Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung der Leistungen monatlich durch Übersendung einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Werktagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
(3) Ein Zurückbehaltungsrecht oder das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, soweit die zugrunde liegende Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
(4) Reise- und Übernachtungskosten sowie sonstige Auslagen werden dem Kunden separat und nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt, sofern sie im Angebot nicht ausdrücklich inkludiert sind. Erstattungsfähig sind dabei ausschließlich nachweisbare Kosten für Transport (z.B. Flug-, Bahn- oder Kilometergeld gemäß gesetzlicher Pauschalen) sowie Übernachtungen in einem angemessenen Rahmen.
5. Leistungsbeginn, Mindestlaufzeit, Verlängerung und Kündigung
(1) Leistungsbeginn und Mindestlaufzeit der Vertragsleistungen sind dem Angebot zu entnehmen. Während der Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung durch den Kunden ausgeschlossen.
(2) Nach Ablauf der definierten Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils die festgelegte Verlängerungsdauer, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um die ursprüngliche Vertragsdauer.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Vertragspartei gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt und diesen Verstoß trotz schriftlicher Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist abstellt. Beide Vertragsparteien sind berechtigt, diesen Vertrag außerordentlich und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund zu kündigen.
(4) bracketlab stellt alle vertraglich geschuldeten Vertragsleistungen mit Ablauf der Kündigungsfrist ein. Der Kunde bleibt verpflichtet, alle bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen zu vergüten. bracketlab ist verpflichtet, alle in seinem Besitz befindlichen Kundendaten gemäß den Anweisungen des Kunden entweder zu löschen oder in einem gängigen Format an den Kunden zu übergeben, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.
(5) Auf Wunsch des Kunden bietet bracketlab eine Beendigungsunterstützung an. Diese Leistung ist nach Aufwand gesondert zu vergüten.
6. Mitwirkungsleistungen
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, die für die ordnungsgemäße Leistungserbringung durch bracketlab erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere:
Erteilen von Auskünften;
Zurverfügungstellung von Informationen und Unterlagen;
Einräumen von Zugang zu den IT-Systemen des Kunden.
(2) Mitwirkungsleistungen sind in einem angemessenen Umfang zu erbringen, soweit sie erforderlich und zumutbar sind, um die Leistungen von bracketlab zu gewährleisten.
(3) Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, sind die Mitwirkungsleistungen des Kunden unentgeltlich zu erbringen.
(4) Erbringt der Kunde die erforderlichen Mitwirkungsleistungen nicht und kommt es dadurch zu einem Leistungsmangel, so ist bracketlab nicht für den Leistungsmangel verantwortlich, soweit:
die Nichterfüllung der Mitwirkungsleistungen ursächlich war,
bracketlab kein Mitverschulden trifft,
bracketlab seinen Hinweispflichten in Bezug auf die Mitwirkungsleistungen des Kunden nachgekommen ist und
bracketlab alle zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, die betroffenen Leistungen ungeachtet des Ausbleibens der Mitwirkungsleistungen selbst zu erbringen.
7. Haftung und Versicherung
(1) bracketlab haftet gegenüber dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz nach den folgenden Bestimmungen:
(2) bracketlab haftet uneingeschränkt:
a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
b) bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
c) aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
d) aufgrund zwingender Haftung, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Verletzt bracketlab fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Absatz uneingeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag bracketlab nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(4) Eine weitergehende Haftung von bracketlab ist ausgeschlossen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
(5) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Haftung von bracketlab hinsichtlich seiner Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
(6) Bei Datenverlust oder Datenvernichtung haftet bracketlab nur, soweit der Verlust vorsätzlich, grob fahrlässig oder aufgrund eines Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht verursacht wurde. Die Haftung ist dabei auf den Schaden begrenzt, der auch im Fall einer ordnungsgemäßen und regelmäßigen Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
(7) Auf Verlangen des Kunden wird bracketlab den Nachweis über einen angemessenen Versicherungsschutz erbringen.
8. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
(1) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verbleiben alle Rechte an geistigem Eigentum, insbesondere Urheber-, Marken- und sonstige Schutzrechte, bei der Vertragspartei, die diese Rechte innehat.
(2) Der Kunde erhält ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und auf die Dauer der Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht an den im Angebot spezifizierten Leistungen, soweit dies zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlich ist.
(3) Eine Weitergabe, Unterlizenzierung oder sonstige Überlassung der Leistungen von bracketlab an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von bracketlab zulässig.
(4) Das Nutzungsrecht steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung durch den Kunden.
9. Geheimhaltung
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen zu verwenden.
(2) Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, insbesondere technische, wirtschaftliche, geschäftliche oder organisatorische Informationen sowie Geschäftsgeheimnisse.
(3) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die:
bereits öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt werden,
einer Partei bereits bekannt waren, bevor sie von der anderen Partei erhalten wurden,
von einer dritten Partei rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten wurden,
unabhängig und ohne Rückgriff auf die vertraulichen Informationen entwickelt wurden.
(4) Sofern eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung vertraulicher Informationen besteht, wird die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich informieren und die Offenlegung auf das notwendige Minimum beschränken.
(5) bracketlab behält sich das Recht vor, den Kunden als Referenzkunden zu benennen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht. Dies kann die Nutzung von Namen, Logos oder allgemeinen Beschreibungen der Zusammenarbeit in Marketingmaterialien oder auf der Website von bracketlab beinhalten.
10. Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich, die einschlägigen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), einzuhalten und sicherzustellen, dass auch ihre Mitarbeiter und Subunternehmer diesen Verpflichtungen nachkommen.
(2) bracketlab verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen und gemäß den dokumentierten Weisungen des Kunden.
(3) Der Kunde bleibt in jeder Phase der Verarbeitung Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung. bracketlab agiert als Auftragsverarbeiter und stellt sicher, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten.
(4) Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Subunternehmer erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung des Kunden und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben.
(5) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass zur Erbringung bestimmter Leistungen von bracketlab die Dienste von Microsoft Azure genutzt werden können. Die Datenverarbeitung durch Microsoft erfolgt gemäß den jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen von Microsoft.
(6) Weitere Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten können in einem gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geregelt werden, der auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird.
11. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des Kollisionsrechts.
(4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist, soweit gesetzlich zulässig, Köln, Deutschland.
(5) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Stand: Januar 2025