■ Fit für die Zukunft · Förderprogramm des Landes NRW
15 Beratungstage für Ihre Prozesse.
80 % trägt das Land.
Mit dem Landesprogramm „Fit für die Zukunft“ erarbeiten wir gemeinsam mit Ihren Teams, wo Digitalisierung und KI Ihre Abläufe wirklich entlasten. Für Betriebe mit einem Standort im Rheinischen Revier oder im nördlichen Ruhrgebiet.
■ Die Förderung
der Beratungskosten trägt das Land Nordrhein-Westfalen, bis zu 13.476 € pro Unternehmen.*
*Standardeinheitskosten von 1.123 € je Beratungstag à 8 Stunden, bis zu 15 Beratungstage. Sie zahlen zunächst die volle Rechnung, die Erstattung folgt nach Projektabschluss über die zuständige Bezirksregierung.
80 trägt das Land
20 Ihr Anteil
Bei 15 Beratungstagen sind das 16.845 € Beratungsleistung, davon 13.476 € Zuschuss. Ihr Anteil: 3.369 €, so viel wie drei Beratungstage.
■ Sind Sie dabei?
Vier Punkte entscheiden,
ob Ihr Betrieb gefördert wird.
01
Standort
Eine Arbeitsstätte im Fördergebiet.
Ihr Hauptsitz darf woanders liegen. Maßgeblich ist die Postleitzahl des Standorts, nicht der Ortsname.
02
Größe
Keine Obergrenze.
Förderfähig sind grundsätzlich Unternehmen jeder Größe. Ausgeschlossen sind unter anderem Kommunen.
03
Beschäftigte
Mindestens eine Vollzeitstelle.
Teilzeitkräfte zählen anteilig, Auszubildende und mithelfende Familienangehörige nicht.
04
Thema
Ein Förderthema, etwa Digitalisierung.
Gefördert werden Green Economy, Arbeitsorganisation, Digitalisierung und Personalentwicklung. Wir arbeiten in Digitalisierung und Arbeitsorganisation.
■ Fördergebiet
Liegt Ihr Standort im Fördergebiet?
Rheinisches Revier: StädteRegion Aachen, Kreis Düren, Kreis Heinsberg, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis Neuss und Mönchengladbach. Nördliches Ruhrgebiet: Bottrop, Dorsten, Gladbeck und Marl. Nicht dazu gehören Köln, Düsseldorf, Bonn und der Kreis Euskirchen.
■ Was Sie bekommen
15 Beratungstage,
fünf Bausteine.
Wir arbeiten als Prozessgestalter: Die Lösungen entstehen in Workshops mit Ihren Führungskräften und Mitarbeitenden, vorzugsweise bei Ihnen im Unternehmen.
Förder-Check vereinbaren
01 · 4 Beratungstage
Analyse der Arbeitsorganisation
Wir nehmen Ihre zentralen Prozesse auf, dokumentieren die Ist-Abläufe in BPMN 2.0 und machen Medienbrüche und Doppelarbeit sichtbar.
02 · 3 Beratungstage
Digitalisierungs- und KI-Potenziale
Konkrete Anwendungsfälle aus Ihren Abläufen, bewertet nach einem festen Raster und gemeinsam mit den Fachbereichen priorisiert.
03 · 4 Beratungstage
Soll-Prozesse und Handlungsplan
Soll-Prozesse mit Verantwortlichkeiten und Freigabepunkten, dazu Ihr betrieblicher Handlungsplan mit Meilensteinen.
04 · 2 Beratungstage
Strategie zur Kompetenzentwicklung
Welche Qualifikationen Ihre Soll-Prozesse verlangen und welche Entwicklungsschritte daraus folgen. Dieser Baustein ist im Programm verpflichtend.
05 · 2 Beratungstage
Beteiligung der Beschäftigten
Workshops über mehrere Funktionsebenen und die Prüfung der Soll-Prozesse im Arbeitsalltag.
Die Aufteilung der Tage stimmen wir im Angebot auf Ihren Betrieb ab.
■ So läuft es ab
Vier Schritte. Eine Regel.
Die Regel
Kein Vertrag und kein Beratungstag vor dem Scheck. Beratungen, die vor dem Termin bei der Erstberatungsstelle vertraglich vereinbart wurden, sind nicht förderfähig.
■ Häufige Fragen
Häufig gestellte Fragen
Gilt die Förderung nur für Unternehmen unter 250 Beschäftigten?
Nein. Das Programm konzentriert sich auf kleine und mittlere Unternehmen, förderfähig sind aber grundsätzlich Unternehmen jeder Größe.
Unser Hauptsitz ist in Köln, wir haben aber einen Standort in Bergheim. Geht das?
Ja, für den Standort im Fördergebiet. Entscheidend ist die Postleitzahl der Arbeitsstätte, die beraten wird.
Ist die Beratung damit kostenlos?
Nein. 80 % der Standardeinheitskosten werden erstattet, den Rest tragen Sie selbst. Die Rechnung zahlen Sie zunächst vollständig, die Erstattung folgt nach Projektabschluss.
Wann können wir anfangen?
Nach dem Termin bei der Erstberatungsstelle und der Ausgabe des Beratungsschecks, frühestens am Tag danach. Unser Angebot nehmen Sie erst an, wenn der Scheck vorliegt.
Werden Schulungen für unsere Mitarbeitenden gefördert?
Die Entwicklung einer Strategie zur Kompetenzentwicklung ja, die Durchführung von Schulungen und Trainings nicht.
Bis wann muss die Beratung abgeschlossen sein?
Die verbindliche Frist steht auf Ihrem Beratungsscheck, nach den aktuellen Unterlagen des Programms ist das der 31.03.2029. Empfohlen wird, die Beratung innerhalb von neun Monaten abzuschließen.
Wer entscheidet, ob wir gefördert werden?
Die Erstberatungsstelle prüft Ihr Vorhaben und stellt den Beratungsscheck aus, die Bezirksregierung bewilligt und zahlt aus. Wir bereiten Sie auf beides vor.

■ Nächster Schritt
Im Förder-Check prüfen wir mit Ihnen Standort, Förderthema und Umfang und bereiten den Termin bei der Erstberatungsstelle vor.
Förder-Check vereinbaren
Unverbindlich und vor jeder Beauftragung, so wie es das Programm vorsieht.
„Fit für die Zukunft – Beratung für Unternehmen und ihre Beschäftigten in Veränderungsprozessen“ ist ein Programm des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, finanziert aus Mitteln des Landes und der Europäischen Union (Just Transition Fund). bracketlab ist eines der Beratungsunternehmen, mit denen Betriebe das Programm umsetzen können. Alle Angaben ohne Gewähr; verbindlich sind die Auskünfte der Erstberatungsstelle und der Bezirksregierung. Stand: Oktober 2026.







